Gemeinden

Wir beraten Gemeinden, Kantone und öffentliche Institutionen bei den Besonderheiten des öffentlichen Personalrechts und übernehmen die Rechtsvertretung in verwaltungsrechtlichen Verfahren.

Unsere Expertise

Beratung

Wir unterstützen Sie als externer Rechtsdienst oder bei Einzelfragen um die juristischen Themen im öffentlichen-rechtlichen Arbeitsverhältnis:

  • Ausarbeitung von personalrechtlichen Bestimmungen (Anstellungs- und Personalverordnung)
  • Gewährung des rechtlichen Gehörs bei personalrechtlichen Massnahmen
  • Anordnung von Disziplinarmassnahmen
  • Versetzung
  • Beratung und Begleitung von ordentlichen Kündigungen
  • Ausgestaltung von Mitarbeiterbeurteilungen und Arbeitszeugnissen
  • Abklärung von Vorwürfen wie Mobbing oder sexueller Belästigung
  • Durchführung einer Administrativuntersuchung

Prozessführung

Wir vertreten Gemeinden, Kantone und öffentliche Institutionen in personalrechtlichen Verwaltungsverfahren:

  • Abwehr von Ansprüchen infolge Kündigung
  • Streitigkeiten rund um das Arbeitszeugnis
  • Durchsetzung einer Rückzahlung von Weiterbildungskosten

Gutachten und Zweitmeinungen

Zu komplexen Spezialfragen im öffentlichen Personalrecht verfassen wir juristische Gutachten und unterstützen öffentlich-rechtliche Arbeitgeber auch mit Zweitmeinungen und Risikoeinschätzungen, um personalrechtliche Streitigkeiten zu lösen oder in einem Gerichtsverfahren zu entscheiden.

Schulungen und Workshops

Durch individuelle Schulungen und Workshops unterstützen wir öffentliche Institutionen beim internen Aufbau juristischer Fachkompetenz:

  • Spezifische Referate zu Spezialthemen
  • Rechtssicher personalrechtliche Massnahmen durchsetzen und kündigen
  • Fokus Arbeitsunfähigkeit / Krankheit: Lohnfortzahlung, Sperrfristen, Kündigung und Arbeitszeugnis
  • Arbeitszeugnis und Umgang mit Berichtigungsforderungen

Unser Angebot

Honorar / Stundenpakete

Unsere Leistungen werden nach Aufwand mit einem Honorar von CHF 320 (zuzüglich MWST und 4% Spesenpauschale) abgerechnet. Es besteht die Möglichkeit, Stundenpakete im Voraus zu bezahlen und flexibel im Kalenderjahr zu beziehen:

  • 10 Stunden à CHF 305 (zuzüglich MWST und 4% Spesenpauschale)
  • 20 Stunden à CHF 290 (zuzüglich MWST und 4% Spesenpauschale)

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen auch die Vereinbarung einer festen Pauschale.

Employment Legal Counsel as a Service

Als externer Rechtsdienst bieten wir auch feste Monatspauschalen (Mindestlaufdauer von sechs Monaten) an:

  • 5 Stunden pro Monat für CHF 1‘400 pro Monat (zuzüglich MWST und 4% Spesenpauschale)
  • 10 Stunden pro Monat für CHF 2‘650 pro Monat (zuzüglich MWST und 4% Spesenpauschale)
  • 15 Stunden pro Monat für CHF 3‘750 pro Monat (zuzüglich MWST und 4% Spesenpauschale)

Grössere Volumen oder die Übernahme einer befristeten interimistischen Legal Counsel Funktion auf Anfrage.

Sparringspartner für kurze Rechtsauskünfte

Für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die Bedarf an kurzen Rechtsberatungsauskünften haben oder sich kurz zu einem arbeitsrechtlichen Thema abstimmen möchten, stehen wir via E-Mail oder Telefon (nach online Terminbuchung) als Sparringspartner zur Verfügung. Die Beratungspauschale beträgt CHF 800 pro Kalenderjahr (zuzüglich MWST) und beinhaltet Kurzanfragen mit einem Aufwand von maximal 15 Minuten pro Anfrage.

Arbeitszeugnis prüfen

Sie haben ein Zwischen- oder Arbeitszeugnis ausgestellt und sind mit einer Zeugnisberichtigung konfrontiert? Für pauschal CHF 300 (zuzüglich MWST) überprüfen wir das ausgestellte Zeugnis und die verlangten Berichtigungen anhand der dokumentierten Leistungsbeurteilung (Mitarbeitergespräche, Verwarnungen, Zwischenzeugnisse) und geben Ihnen Formulierungs- und Verhandlungsempfehlungen ab.

Arbeitszeugnis schreiben

Für pauschal CHF 350 (zuzüglich MWST) schreiben wir anhand einer Einschätzung der vorgesetzten Person sowie unter Berücksichtigung der dokumentierten Leistungsbeurteilung (Mitarbeitergespräche, Verwarnungen, bisherige Zwischenzeugnisse) ein Zwischen- oder Arbeitszeugnis und geben Ihnen alternative Formulierungs- und Empfehlungen ab.

Rechtliche Begleitung bei Arbeitsunfähigkeit

Tritt eine Arbeitsunfähigkeit (Krankheit oder Unfall) unmittelbar vor der beabsichtigten Kündigung oder nach der Kündigung während der Kündigungsfrist ein, stellen sich vielfältige rechtliche Fragen. Für eine Pauschale (pro Krankheitsfall) von CHF 450 (zuzüglich MWST) unterstützen und beraten wir Unternehmen bei folgenden Punkten:

  • Fortlaufende Berechnung der Sperrfristen / Verlängerung der Kündigungsfrist nach Erhalt des Arztzeugnisses
  • Formulierung einer krankheitsbedingten Kündigung (falls erforderlich)
  • Prüfung der korrekten Lohnauszahlung (Koordination Lohnfortzahlungspflicht und Versicherungsleistungen)
  • Berechnung Ferienkürzung
  • Prüfung Erwähnung Abwesenheit im Arbeitszeugnis

Rechtliches Gehör und Kündigung

Sie wollen eine Kündigung aussprechen und eine ungerechtfertigte Kündigung vermeiden? Für pauschal CHF 800 (zuzüglich MWST) besprechen wir mit Ihnen die beabsichtigten Kündigungsgründe sowie allfällige Risiken. Im Anschluss formulieren wir Ihnen das rechtliche Gehör und nach der Prüfung einer allfälligen Stellungnahme die Kündigung mit Begründung.

Schulungen und Workshops

Wir bieten einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Wissenstransfer im Rahmen von individuellen halb- oder ganztägigen Schulungen und Workshops an. Die Inhalte stimmen wir auf Ihre arbeitsvertraglichen Grundlagen, Problemfälle und Fragen ab.

  • CHF 1‘850 (zuzüglich MWST und Reisespesen) für einen halben Tag (bis vier Stunden)
  • CHF 3‘000 (zuzüglich MWST und Reisespesen) für einen ganzen Tag (ab vier Stunden)

Verfahrenssicherheit beginnt mit der Gewährung des rechtlichen Gehörs.