Arbeitnehmer
Wir beraten Arbeitnehmer bei arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen. Bei Streitigkeiten suchen wir nach pragmatischen Lösungen, führen aber auch Prozesse zur Durchsetzung der Rechte.
Unsere Expertise
Arbeitsrecht
Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu Fragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen und führen Prozesse vor Schlichtungsstellen, Gerichten und Behörden:
- Prüfung und Verhandeln von Arbeitsverträgen und Weiterbildungsvereinbarungen
- Prüfung und Verhandeln von Aufhebungsvereinbarungen mit Koordination von Fragen zur Arbeitslosigkeit
- Prüfung der Durchsetzbarkeit von Abwerbe- und Konkurrenzverboten sowie Abwehr von Klagen durch die Arbeitgeberin
- Prüfung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen
- Beratung bei Umgang mit Verwarnungen
- Prüfung von Freistellung und Kündigung
- Beratung bei Änderungskündigungen
- Prozessführung bei missbräuchlicher Kündigung und ungerechtfertigter fristloser Kündigung
- Beratung und Vertretung bei Arbeitsplatzkonflikt, Mobbing und sexueller Belästigung
- Beratung und Vertretung bei Geschlechterdiskriminierung und Ansprüchen nach dem Gleichstellungsgesetz
- Beratung bei Arbeitsunfähigkeiten in Bezug auf Sperrfristen, Lohnfortzahlung und Versicherungsleistungen
- Durchsetzung von Lohn- und Bonusansprüchen
- Durchsetzung von Überstunden und Überzeitansprüchen
- Unterstützung bei Vorwürfen und einer internen Untersuchung
- Einhaltung von Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Öffentliches Personalrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen:
- Beratung bei einer einvernehmlichen Beendigung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses
- Beurteilung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen
- Vorgehen bei Mitarbeiterbeurteilungen
- Prüfung und Anfechtung von personalrechtlichen Massnahmen wie Versetzung, Freistellung, Kündigung oder fristlose Entlassung
- Beratung bei Umgang mit Verwarnungen
- Wahrnehmung rechtliches Gehör bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen
- Personalrechtliche Klage wegen Kündigung ohne sachlichen Grund
- Beratung und Vertretung bei Arbeitsplatzkonflikt, Mobbing und sexueller Belästigung
- Beratung bei Arbeitsunfähigkeiten in Bezug auf Sperrfristen, Lohnfortzahlung und Versicherungsleistungen
- Unterstützung bei Vorwürfen und bei einer Administrativuntersuchung
- Einhaltung von Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Sozialversicherungsrecht
Wir betrachten das Arbeitsverhältnis und die Anliegen von Arbeitnehmenden immer aus der Perspektive des Arbeitsrechts und den Schnittstellen bei den Sozialversicherungen:
- Beratung und Prozessführung bei Arbeitslosigkeit (Taggeldanspruch, Versicherter Verdienst, Arbeitgeberähnliche Stellung, Zwischenverdienst und Sanktionen)
- Beratung zur Vermeidung von Einstelltagen bei Arbeitslosigkeit
- Stellungnahme (Rechtliches Gehör) und Einsprache gegen Einstelltage bei der Arbeitslosenkasse
- Beratung von älteren Arbeitnehmenden bei Stellenverlust betreffend Frühpensionierung, Weiterversicherung, Überbrückungsleistungen und Arbeitslosigkeit
- Beratung bei frühzeitiger oder aufgeschobener Pensionierung
- Durchsetzung von Leistungen gegen die Krankentaggeldversicherung
- Koordination von Lohn, Versicherungsleistungen, Kündigung und Arbeitslosigkeit bei Krankheit oder Unfall
Whistleblowing
Wir unterstützen Sie beim Melden von Missständen:
- Beratung wie Missstände sicher intern an den Arbeitgeber gemeldet werden können
- Prüfung der Zulässigkeit von externem Whistleblowing
- Unterstützung im Rahmen einer internen Untersuchung
- Prozessführung bei missbräuchlicher Kündigung infolge Whistleblowing
Unser Angebot
Honorar
Unsere Leistungen werden nach Aufwand mit einem Honorar von CHF 320 (zuzüglich MWST und 4% Spesenpauschale) abgerechnet. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen auch die Vereinbarung einer festen Pauschale.
Erstberatung
Arbeitsrechtliche Fragen lassen sich oft mit einer Erstberatung klären. Für pauschal CHF 500 (zuzüglich MWST) schauen wir die uns zugestellten Dokumente an und besprechen Ihre Fragen und zeigen Ihnen mögliche Vorgehensweisen auf. Weitere Leistungen werden nach Aufwand für CHF 320 pro Stunde (zuzüglich MWST und 4% Spesenpauschale) abgerechnet.
Arbeitszeugnis prüfen
Sie haben ein Zwischen- oder Arbeitszeugnis erhalten und sind damit nicht zufrieden? Für pauschal CHF 300 (zuzüglich MWST) überprüfen wir das ausgestellte Zeugnis anhand der dokumentierten Leistungsbeurteilung (Mitarbeitergespräche, Verwarnungen, Zwischenzeugnisse) und geben Ihnen Formulierungs- und Verhandlungsempfehlungen ab. Bei Bedarf können wir ein Schreiben an die Arbeitgeberin verfassen und die Zeugnisberichtigungen juristisch begründen (Pauschalpreis insgesamt CHF 450 zuzüglich MWST).
Kündigung und Freistellung prüfen
Haben Sie eine Kündigung erhalten und wollen diese juristisch prüfen lassen? Für pauschal CHF 320 (zuzüglich MWST) prüfen wir die Kündigung auf deren Rechtsgültigkeit und Missbräuchlichkeit und besprechen mit Ihnen die Einschätzung. Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine Formulierung zur Verfügung um gegen die Kündigung selber vorzugehen (Geltendmachung der Nichtigkeit oder Missbräuchlichkeit der Kündigung).
Sofern im Rahmen der Kündigung eine Freistellung ausgesprochen worden ist, prüfen wir die Rahmenbedingungen, insbesondere die Kompensation von Stundenguthaben und den Ferienbezug (Pauschalpreis insgesamt CHF 420 zuzüglich MWST).
Aufhebungsvereinbarung prüfen
Haben Sie eine Aufhebungsvereinbarung erhalten und wollen diese juristisch prüfen lassen? Für pauschal CHF 400 (zuzüglich MWST) prüfen wir nicht nur, ob die Aufhebungsvereinbarung für Sie von Vorteil ist und Ihre Rechte wahrt, sondern zeigen Ihnen auch allfällige Nachteile bei einer späteren Arbeitslosigkeit sowie in Bezug auf die Sozialversicherungen auf. Neben einer kurzen Besprechung geben wir Ihnen Formulierungs- und Verhandlungsempfehlungen ab.
Optional führen wir die Verhandlung mit der Arbeitgeberin, um Ihre Rechte zu wahren (Leistung nach Aufwand für CHF 320 pro Stunde zuzüglich 4% Spesenpauschale und MWST).
Einsprache gegen Einstelltage
Haben Sie von der Arbeitslosenkasse Einstelltage erhalten und wollen Sie sich dagegen wehren? Für pauschal CHF 1‘850 (zuzüglich MWST und 4% Spesenpauschale) verlangen wir bei der Arbeitslosenkasse Akteneinsicht, prüfen die Erfolgsaussichten und verfassen eine Einsprache, um gegen die verfügten Einstelltage vorzugehen. Sofern wir Ihre Erfolgsaussichten als schlecht einschätzen, begründen wir Ihnen diese Einschätzung. Wenn Sie dann auf eine Einsprache verzichten, wird die Pauschale auf CHF 600 reduziert.
Publikationen
Privates während der Arbeitszeit
(Erschienen in Arbeitsrecht Newsletter September 2023)
Bezahlte Stillzeiten – was gilt es zu beachten?
(Erschienen in Lohn & Sozialversicherungen Newsletter September 2021)
Arbeitsversuch
(Erschienen in personalSchweiz Juli-August 2021)
Rechtliche Stolpersteine beim unbezahlten Urlaub
(Erschienen in Lohn & Sozialversicherungen Newsletter Oktober 2018)